Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Flughafenparkservice Stuttgart

1 ALLGEMEINES

Flughafenparkservice-Stuttgart wurde im Jahr 2019 gegründet
Inhaber ist: Ilija Gudelj
Steuer-Nr.: 93088/17574

2 KAUFBEDINGUNG/ANMELDUNG

Alle natürlichen und juristischen Personen, die über 18 Jahre alt bzw. deren Handlungsberechtigte Personen und uneingeschränkt geschäftsfähig sind, haben die Möglichkeit unseren Service zu buchen. Die Zahlung für unseren Service ist 2 Wochen vor Abflug per Überweisung/Lastschrift, oder spätestens vor Abflug bar zu leisten. Mit der Buchungsbestätigung bzw. Zahlung gehen sie einen Dienstleistungsvertrag mit flughafenparkservice-stuttgart.de ein. Mit der Buchung und/oder Zahlung erkennt der Kunde unsere AGB an. Ändern sich ihre Daten nach Kontaktaufnahme vor dem Abflug, so sind sie verpflichtet uns dies unverzüglich mitzuteilen.

3 VERTRAGSGEGENSTAND

Der Vertragsgegenstand beinhaltet den Hin- und Rücktransport des PKW zum Parkplatz Flughafen Stuttgart und die Unterbringung des Kraftfahrzeugs zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen. Die Fahrzeuge werden entweder auf unserem sowie ausweich plätzen geparkt. flughafenparkservice-stuttgart.de übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Kunden eingebrachten Gegenstände. Der Kunde berechtigt flughafenparkservice-stuttgart.de zum Zwecke der Kfz-Überführung mit dessen Fahrzeug bis zum genannten Parkplatz/Parkhaus 9-12 km vom Stuttgarter Flughafen und bei Abholung wieder zurückzufahren. Für ggf. dazu gebuchte Zusatzservices wird flughafenparkservice-stuttgart.de berechtigt, z.B. zur Tankstelle oder Waschstraße zu fahren. Flughafenparkservice-stuttgart schließt zudem eine Versicherung für den oben genannten Weg ab .Weitere Fahrten sind nicht zulässig.

4 ÜBERGABE DES FAHRZEUGS

Die Übergabe des Fahrzeugs wird schriftlich vereinbart und durch Unterschrift bestätigt. Der Fahrzeugführer bestätigt, dass dieser zum Führen des Fahrzeugs berechtigt und dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

5 PREISE

Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste und werden bei der Buchungsbestätigung schriftlich mitgeteilt. Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer, und werden von flughafenparkservice-stuttgart.de ausgewiesen. Die Preise sind im Internet tagesaktuell abzulesen.

6 TERMINIERUNG

Im Vorfeld ist mit der Disposition Kontakt aufzunehmen, um den Termin abzusprechen. Hierbei werden ihre Daten aufgenommen. ( d. h. Name, Anschrift, Email oder Tel.-Nr., sowie die Flugdaten, Kfz-Kennzeichen, Typ und Farbe des Fahrzeugs, wie auch die Kasko/ Haftpflichtversicherung bei welcher das Fahrzeug versichert ist) Es ist weiterhin eine Mobilfunk-Nummer anzugeben unter der sie unterwegs zu erreichen sind. Schalten sie das Mobiltelefon unbedingt sofort bei Rückankunft am Flughafen ein. Die Terminbuchung wird mit Auftragsbestätigung verbindlich. Der Kunde muss die Auftragsbestätigung prüfen und flughafenparkservice-stuttgart.de eine Lesebestätigung zukommen lassen. Sollten Änderungen eintreten, sind diese unverzüglich an flughafenparkservice-stuttgart.de weiterzugeben. Sollten durch verfrühtes Eintreffen des Kunden am Flughafen Parkgebühren entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen. Sollte der Kunde den Flug verpassen, aufgrund von Stau, Unfällen oder Sonstigem und der gebuchte Service dadurch nicht in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet die Tagespauschale (Preise variieren ) an flughafenparkservice-stuttgart.de zu entrichten.. Wenn ein Kunde ohne vorherige Stornierung der Buchung zur Übergabe nicht erscheint, hat dieser die gesamten Servicegebühren an flughafenparkservice-stuttgart.de zu entrichten zzgl. der im Punkt 8 (Zahlung und Mahnung) anfallenden Mahngebühren bis zum Eintritt der Zahlung. Buchungen innerhalb 48 Stunden, sind nur gegen eine Pauschale von 25€ stornierbar. Bei Rückankunft muss das Fahrzeug zum vereinbarten Termin vom Kunden entgegengenommen werden, es sei denn der Kunde hat aufgrund von Änderung des Flugplans einen neuen Termin mit flughafenparkservice-stuttgart.de vereinbart. Sollte dies nicht der Fall sein, ist flughafenparkservice-stuttgart.de berechtigt das Fahrzeug des Kunden im Parkhaus am Flughafen zu parken. Die Gebühr dafür trägt der Kunde. Bei Rückkehr ist nach Erhalt ihres Gepäcks und der Rückkehr zur Abflugebene sofort mit Flughafenparkservice-Stuttgart Kontakt aufzunehmen. Sollte der Kunde nach der Landung sein Gepäck nicht binnen 1 Stunde erhalten haben, muss dieser den Fahrer telefonisch darüber informieren. In diesem Fall kann es zu Wartezeiten für den Kunden kommen und es können weitere Parkgebühren entstehen, die vom Kunden zu tragen sind.

7 PARKZEIT AM FLUGHAFEN

Die Kostenlose Parkzeit an der Abflugebene am Flughafen Stuttgart beträgt 8 Minuten. Binnen dieser Zeit ist der Kunde verpflichtet das Auto übergabebereit an den Servicemitarbeiter von Flughafenparkservice-Stuttgart.de zu übergeben. Sollte diese Zeit nicht eingehalten werden und Kosten auf Flughafenparkservice-Stuttgart.de fallen, sind diese vom Kunden zu tragen. Bei der Rückkehr des Kunden wird das Fahrzeug zusammen mit dem an der Schranke erhaltenen Parkticket übergeben, der Kunde ist ab diesem Moment eigenverantwortlich für die Parkzeit und die damit anfallenden Parkgebühren.

8 HAFTUNG

Zwei Optionen gelten nachfolgend für den Parkplatz, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wird eine nicht wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt, beschränkt sich die Haftung von flughafenparkservice-stuttgart.de auf den vorhersehbaren, vom Nutzer nachzuweisenden Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Vom Haftungsausschluss unberührt bleibt die Haftung von flughafenparkservice-stuttgart.de wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von flughafenparkservice-stuttgart.de verschuldete, wird ausgeschlossen. Sollten Schäden, die der Haftpflicht des Fahrzeughalters unterliegen, am Fahrzeug auftreten, so gehen diese auf den Fahrzeughalter über. Flughafenparkservice-stuttgart.de übernimmt keine Haftung bei Hagelschäden und sonstigen Unwetterschäden. Haftpflichtschäden beim Unfallgegner werden nur über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters abgewickelt. Bei inkorrekten Angaben zum Fahrzeugversicherungsschutz übernimmt flughafenparkservice-stuttgart.de generell keine Haftung. Weiterhin schließt flughafenparkservice-stuttgart.de die Haftung für inkorrekte Buchungs-bestätigungen aus, da die Buchungsbestätigung vom Kunden auf Richtigkeit überprüft werden muss. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Flughafenparkservice-Stuttgart nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Hauptpflicht). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen,
b) bei Personenschäden,
c) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben, und d) nach dem Produkthaftungsgesetz Flughafenparkservice-Stuttgart haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Diebstahl. Ebenso übernimmt Flughafenparkservice-stuttgart keine Haftung für Kratzer und Lackschäden/Steinschläge , Dellen , Felgen oder Reifenschäden, da diese oft durch Verschmutzungen der Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Es wird jedoch bei Übergabe ein Übergabeprotokoll verfasst, welches jedoch nicht zur Folge hat, dass die oben genannte Klausel hierdurch ausgeschlossen wird. Dieses dient lediglich der Feststellung des Allgemeinzustandes des Fahrzeugs. Falls durch Verspätung des Kunden bzw. Zeitnot, kein Übergabeprotokoll angefertigt werden kann, so muss der Kunde bei Schadensanspruch die Schäden nachweisen können. Sollte ein Fahrzeug Startprobleme haben, ist der Kunde verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu treffen. Für technische oder mechanische Defekte eines Fahrzeuges nach Fahrzeugabgabe oder vor Fahrzeugrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine erforderliche Reparatur übernimmt der Kunde. Flughafenparkservice-stuttgart.de haftet nicht für daraus resultierende Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien fahrunfähig sind, können ggf. von flughafenparkservice-stuttgart.de durch Starthilfe in Gang gesetzt werden. Es besteht aber kein Anspruch darauf, und es besteht auch keine Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit bzw. Batteriewechsel. Flughafenparkservice-Stuttgart haftet generell nicht für Schäden die durch Fremdeinwirkung auf dem Parkplatz auftreten.

9 Zahlung und Mahnung

Der Kunde zahlt die vereinbarte Summe direkt vor Ort in Bar, falls die Zahlung nicht vor der Fahrzeugannahme in Bar stattfinden kann, aufgrund von mangelndem Bargeld, so kann nach Absprache die Rechnung bei der Fahrzeugrückgabe bezahlt werden. Wenn der Kunde die Bezahlung auch bei der Fahrzeugrückgabe nicht tätigen kann, wird das Fahrzeug des Kunden einbehalten und erst bei getätigter Zahlung an den Kunden übergeben. Der Kunde ist verpflichtet die Geldautomaten am Flughafen oder in der Nähe des Flughafens zu nutzen um an Bargeld zu kommen. In Notfällen oder besonderen Fällen (Geldbeutelverlust, Kartensperrung oder sonstigem), gewährt Flughafenparkservice-Stuttgart auch die Bezahlung der Rechnung per Überweisung. Die Rechnung muss nach Rückgabe des Fahrzeugs innerhalb von 3 Werktagen gezahlt werden, wenn dies nicht der Fall ist folgt eine Mahnung und ein Aufschub von 3 Werktagen. Wenn die Rechnung innerhalb dieser 3 Werktage nach erhalten der Mahnung nicht gezahlt ist, werden Mahngebühren in Höhe von 10€ pro Tag fällig und es wird ein Inkassounternehmen beauftragt.

10 Jahresvertrag

Die Kosten für den Jahresvertrag setzten sich wie folgt zusammen. Außenparkplatzkosten in Höhe von 3,50€ pro Tag, was eine Summe von 1,277,50€ pro Jahr ergibt, Tiefgaragenkosten wären 5€ pro Tag, was eine Summe von 1.825€ pro Jahr ergibt, zzgl. 20€ Valetkosten pro Fahrzeugannahme und Rückgabe.

11 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist Esslingen am Neckar.

12 DATENSCHUTZ

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von flughafenparkservice-stuttgart.de auf Datenträgern gespeichert werden. Der Nutzer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von flughafenparkservice-stuttgart.de selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung unserer Datenschutzerklärung, des Bundesdatenschutz-gesetzes(BDSG), des Telemediengesetzes (TMG).

13 WIDERRUFSBELEHRUNG

(1) Widerrufsrecht: Der Kunde sowie auch flughafenparkservice-stuttgart.de können ihre Vertragserklärung bis 48 Std. vor Abflug ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf des Kunden ist zu richten an:
Flughafenparkservice-Stuttgart
Farrenstraße 47A
70186 Stuttgart
info@flughafenparkservice-stuttgart.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Flughafenparkservice-Stuttgart.de behält sich vor eine Rücktrittsgebühr vom Kunden einzubehalten, die sich wie folgt darstellt: bis 48 Std. vor Abreise kostenfrei, danach wird eine Rücktrittspauschale von 40,00 EUR erhoben. Liegt keine Stornierung vor und der Termin wird vom Kunden nicht wahrgenommen, wird der Gesamtbetrag fällig. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit dem Empfang des Widerrufs bzw. Rücktritts.[Ende der Widerrufsbelehrung